Chöre, die mindestens 100 Jahre bestehen , können auf Antrag die vom Bundespräsidenten gestiftete Zelter-Plakette verliehen bekommen. Diese wird im Rahmen eines Festaktes stellvertretend an einen Chor bei den jährlich stattfindenden Tagen der Chor- und Orchestermusik vom Bundespräsidenten übergeben.
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen. (aus: Richtlinien zur Zelter-Plakette, Bundesgesetzblatt).
Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 €žals Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift “Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied".
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