Chöre, die mindestens 100 Jahre bestehen , können auf Antrag die vom  Bundespräsidenten gestiftete
Zelter-Plakette verliehen bekommen. Diese  wird im Rahmen eines Festaktes stellvertretend an einen Chor bei den  jährlich stattfindenden Tagen der Chor- und Orchestermusik vom  Bundespräsidenten übergeben.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die  Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der  Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse  künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist  insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag  liegenden fünf Jahren zu würdigen. (aus: Richtlinien zur  Zelter-Plakette, Bundesgesetzblatt).

Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 €žals Auszeichnung für  Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste  um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um  die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter  (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift “Für  Verdienste um Chorgesang und Volkslied".